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Gerichtsgutachten zum Fall Omofuma liegt vor

Der Anwalt der Angehörigen Omofumas erwartet sich eine Anklage gegen die drei beschuldigten Polizisten. Der Verteidiger meint hingegen, dass nach den vorliegenden Ergebnissen das Verfahren eingestellt werden sollte.


Wien (APA) – Es hat lange gedauert, aber nun liegt das gerichtsmedizinische Gutachten zur Causa Omofuma vor. Demnach war der nigerianische Schubhäftling, der am 1. Mai dieses Jahres im Zuge seiner Abschiebung in einem Flugzeug gestorben war, herzkrank. Während für den Anwalt der drei beteiligten Fremdenpolizisten, Farid Rifaat, damit strafrechtlich "nichts mehr drinnen" ist, erwartet sein Kollege Georg Zanger, Vertreter der Angehörigen Omofumas, eine eindeutige Anklage gegen die drei Beamten.

Das Gutachten zieht laut Zanger mehrere Ursachen für den Tod des bei seiner Abschiebung am 1. Mai gestorbenen Schubhäftlings in Betracht. "Eine der Ursachen kann demnach Omofumas Gesundheitszustand gewesen sein", sagte der Anwalt. Auch die Praxis bei der Abschiebung – von Zanger als menschenrechtswidrig bezeichnet – sei als eine der möglichen Ursachen aufgelistet worden. "Wäre Marcus Omofuma ganz gesund gewesen, dann hätte die Praxis der Abschiebung möglicherweise nicht zum Tod geführt", fasste Georg Zanger das Wiener Gutachten zum Tod von Marcus Omofuma zusammen. Es weiche darin von der bulgarischen Expertise ab, da es mehrere Ursachen in Betracht ziehe.

Beschuldigte Polizisten nahmen Obduktionsergebnis "erfreut" auf

Laut Rifaat nahmen die drei beschuldigten Fremdenpolizisten, die Omofuma begleitet und ihm mittels Klebeband den Mund verschlossen hatten, das Obduktionsergebnis "erfreut" auf. Nach Angaben Rifaats hat Gerichtsmediziner Christian Reiter festgestellt, dass kein kausaler Zusammenhang zwischen dem Verkleben des Mundes und dem Todeseintritt besteht. Ein – gelegentlich kolportiertes – Verkleben der Nase hat der Sachverständige demnach nicht nachweisen können.

Rifaat räumte ein, dass es nach "Schlägen auf die Extremitäten" zu einer Lungenembolie gekommen. Dass seine Mandanten den Schubhäftling derart misshandelt haben, hielt der Advokat jedoch für absolut unwahrscheinlich. "Omofuma hat sich die Verletzungen wohl selbst zugefügt. Es ist bekannt, dass er um sich getreten hat", meinte Rifaat. Zudem, so fügte er hinzu, hätte die medizinische Untersuchung ergeben, dass ein Ersticken durch eine Kontraktion des Brustkorbes ebenfalls auszuschließen ist.

Rifaat: "Nach den nunmehr vorliegenden Ergebnissen sollte eine Einstellung des Verfahrens erfolgen."

Rifaat rechnet damit, dass die drei verdächtigen Polizisten in der kommenden Woche noch einmal im Rahmen des Vorverfahrens in Korneuburg aussagen werden. Über den weiteren Fortgang der Causa wagte Rifaat keine Prognosen, meinte jedoch: "Nach den nunmehr vorliegenden Ergebnissen sollte eine Einstellung des Verfahrens erfolgen." Denn laut Gutachten, so erklärte der Verteidiger, hätte Omofuma die Abschiebung wohl überlebt, wenn keine Herzkrankheit vorgelegen wäre.

Zanger kündigte außerdem an, dass er namens seiner Mandantin, der dreieinhalbjährigen Franziska, FPÖ-Chef Jörg Haider auf Unterlassung und Schadenersatz klagen werde. Der Grund: Haider hätte Marcus Omofuma – er ist Franziskas Vater – in einem Interview mit dem ORF-Radiosender Ö1 vor den Nationalratswahlen einen Drogendealer genannt. Dazu Zanger: "Das ist eindeutig widerlegbar." Unterstützung erhielt der Jurist von SOS Mitmensch. Sprecher Max Koch bezeichnete das Vorgehen Haiders als "politisch posthume Leichenschändung".

Terezija Stoisits, Justizsprecherin der Grünen, zeigte sich überzeugt, dass es zu einer Anklageerhebung gegen die begleitenden Beamten kommt. Sie forderte Innenminister Karl Schlögl auf, Stellung zu beziehen und die politische Verantwortung zu übernehmen. Für den Abgeordneten des Wiener Liberalen Forums, Marco Smoliner, "ist ein solches Gutachten Anlass zur Anklageerhebung".

Quelle: Standard Online vom 5.11.1999