Gerichtsgutachten zum Fall Omofuma liegt vor
Der Anwalt der Angehörigen Omofumas erwartet sich eine Anklage gegen die
drei beschuldigten Polizisten. Der Verteidiger meint hingegen, dass nach
den vorliegenden Ergebnissen das Verfahren eingestellt werden sollte.
Wien (APA) Es hat lange gedauert, aber nun liegt das gerichtsmedizinische
Gutachten zur Causa Omofuma vor. Demnach war der nigerianische
Schubhäftling, der am 1. Mai dieses Jahres im Zuge seiner Abschiebung in
einem Flugzeug gestorben war, herzkrank. Während für den Anwalt der drei
beteiligten Fremdenpolizisten, Farid Rifaat, damit strafrechtlich "nichts
mehr drinnen" ist, erwartet sein Kollege Georg Zanger, Vertreter der
Angehörigen Omofumas, eine eindeutige Anklage gegen die drei Beamten.
Das Gutachten zieht laut Zanger mehrere Ursachen für den Tod des bei
seiner Abschiebung am 1. Mai gestorbenen Schubhäftlings in Betracht. "Eine
der Ursachen kann demnach Omofumas Gesundheitszustand gewesen sein", sagte
der Anwalt. Auch die Praxis bei der Abschiebung von Zanger als
menschenrechtswidrig bezeichnet sei als eine der möglichen Ursachen
aufgelistet worden. "Wäre Marcus Omofuma ganz gesund gewesen, dann hätte
die Praxis der Abschiebung möglicherweise nicht zum Tod geführt", fasste
Georg Zanger das Wiener Gutachten zum Tod von Marcus Omofuma zusammen. Es
weiche darin von der bulgarischen Expertise ab, da es mehrere Ursachen in
Betracht ziehe.
Beschuldigte Polizisten nahmen Obduktionsergebnis "erfreut" auf
Laut Rifaat nahmen die drei beschuldigten Fremdenpolizisten, die Omofuma
begleitet und ihm mittels Klebeband den Mund verschlossen hatten, das
Obduktionsergebnis "erfreut" auf. Nach Angaben Rifaats hat
Gerichtsmediziner Christian Reiter festgestellt, dass kein kausaler
Zusammenhang zwischen dem Verkleben des Mundes und dem Todeseintritt
besteht. Ein gelegentlich kolportiertes Verkleben der Nase hat der
Sachverständige demnach nicht nachweisen können.
Rifaat räumte ein, dass es nach "Schlägen auf die Extremitäten" zu einer
Lungenembolie gekommen. Dass seine Mandanten den Schubhäftling derart
misshandelt haben, hielt der Advokat jedoch für absolut unwahrscheinlich.
"Omofuma hat sich die Verletzungen wohl selbst zugefügt. Es ist bekannt,
dass er um sich getreten hat", meinte Rifaat. Zudem, so fügte er hinzu,
hätte die medizinische Untersuchung ergeben, dass ein Ersticken durch eine
Kontraktion des Brustkorbes ebenfalls auszuschließen ist.
Rifaat: "Nach den nunmehr vorliegenden Ergebnissen sollte eine Einstellung
des Verfahrens erfolgen."
Rifaat rechnet damit, dass die drei verdächtigen Polizisten in der
kommenden Woche noch einmal im Rahmen des Vorverfahrens in Korneuburg
aussagen werden. Über den weiteren Fortgang der Causa wagte Rifaat keine
Prognosen, meinte jedoch: "Nach den nunmehr vorliegenden Ergebnissen
sollte eine Einstellung des Verfahrens erfolgen." Denn laut Gutachten, so
erklärte der Verteidiger, hätte Omofuma die Abschiebung wohl überlebt,
wenn keine Herzkrankheit vorgelegen wäre.
Zanger kündigte außerdem an, dass er namens seiner Mandantin, der
dreieinhalbjährigen Franziska, FPÖ-Chef Jörg Haider auf Unterlassung und
Schadenersatz klagen werde. Der Grund: Haider hätte Marcus Omofuma er
ist Franziskas Vater in einem Interview mit dem ORF-Radiosender Ö1 vor
den Nationalratswahlen einen Drogendealer genannt. Dazu Zanger: "Das ist
eindeutig widerlegbar." Unterstützung erhielt der Jurist von SOS
Mitmensch. Sprecher Max Koch bezeichnete das Vorgehen Haiders als
"politisch posthume Leichenschändung".
Terezija Stoisits, Justizsprecherin der Grünen, zeigte sich überzeugt,
dass es zu einer Anklageerhebung gegen die begleitenden Beamten kommt. Sie
forderte Innenminister Karl Schlögl auf, Stellung zu beziehen und die
politische Verantwortung zu übernehmen. Für den Abgeordneten des Wiener
Liberalen Forums, Marco Smoliner, "ist ein solches Gutachten Anlass zur
Anklageerhebung".
Quelle: Standard Online vom 5.11.1999 |