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Die Geschichte der Benes Dekrete
"Die Endlösung des tschechischen Problems" :
Schon allein die Tatsache, dass die FPÖ die Benes-Dekrete und die die
ähnlich gelagerten AVNOJ-Beschlüsse so ins Zentrum der österreichischen
Diskussion stellen kann, stellt, läuft auf eine Leugnung der
nationalsozialistischen Verbrechen in der ehemaligen Tschechoslowakei
hinaus.
Der Staatspräsident der wiederaufgerichteten Tschechoslowakischen
Republik, Edvard Benes, hat in den Jahren 1945/46 (und danach) eine
Vielzahl von Dekreten unterzeichnet, die als Handlungsanweisungen für die
Rückgewinnung der eigenen staatlichen Souveränität dienten. In der
deutschsprachigen Öffentlichkeit werden insbesondere diejenigen
Verordnungen als sogenannten "Benes-Dekrete" gehandelt, die folgende
Sachverhalte zum Gegenstand hatten: Zunächst die Einsetzung
ausserordentlicher Volksgerichte sowie die Bestrafung der nazistischen
Verbrecher und ihrer Kollobarateure ("Retributionsdekret"). Sodann die
Feststellung über den Verlust der ehemaligen CSR-Staatsbürgerschaft durch
Verleihung bzw. Annahme der reichsdeutschen Staatsbürgerschaft. Daraus
folgend, die Notwendigkeit der Aussiedlung (den "Transfer" bzw. "Abschub")
dieser Personen nach Deutschland. Und schliesslich die Konfiskation und
Aufteilung des Vermögens dieses Personenkreises sowie (u.a.) deutscher
juristischer Personen oder physischer Personen deutscher Nationalität.
Kopien der faschistischen Untaten?
Die heutigen Versuche, den bürgerlichen Präsidenten der
Nachtkriegs-Tschechoslowakei heute zu dämonisierenen, reichen vom Vowurf,
die Dekrete stellten einen von langer Hand geplanten "Rache-Akt" dar bis
zur geschichts-revisionisten Behauptung, sie wären "Kopie nazistischer
Willkür- und Gewaltakte". Tatsache ist demgegenüber aber folgendes: Die
Repräsentanten der verschiedenen (partei-)politischen Kräfte der von
Hitler zerschlagenen CSR bildeten die "Einstweilige Staatsordnung". Alle
Staaten der Antihitlerkoalition haben bereits während des Zweiten
Weltkriegs die Legitimität der tschechoslowakischen Exilregierung (unter
der Leitung von Edvard Benes) anerkannt.
Mit dem Ziel die komplizierten Nachkriegsverhältnisse in der befreiten
Tschechoslowakischen Republik zu regulieren, nahm die "Einstweilige
Staatsordnung" nicht Gesetze an (weil ein Parlament nicht existierte),
sondern - gemäss der Verfassung von 1920 - die "Dekrete des Präsidenten der
Republik".
Alle diese Dekrete wurden nach dem Krieg durch die "Einstweilige
Staatsordnung" zu Gesetzen erklärt. Sie sind somit - unter den Umständen
der seinerzeitigen Ausnahmesituation - ordentlich entstanden, sie wurden
ordentlich gebilligt und sie sind dann ordentlicher Bestandteil der
tschechoslowakischen (bzw. später: der tschechischen) Rechtsordnung
geworden.
Zum Charakter jener "Benes-Dekrete", die auf die Ursachen und die Umstände
der Zerschlagung der Tschechoslowakischen Republik und der nazistischen
Okkupation reagierten und die vor allem die deutschsprachige Bevölkerung
(ausser den Antifaschisten unter ihnen) betrafen, hat das Tschechische
Verfassungsgericht im Jahre 1995 in seiner Entscheidung Nummer 55
folgendes bekräftigt: "Obwohl sie ihre (ursprüngliche) konstituierende
Funktion verloren haben, bilden sie nach wie vor einen legitimen
Bestandteil der (heutigen) tschechischen Rechtsordnung." Das
Verfassungsgericht erneuerte zugleich alle seinerzeitigen Begründungen,
die zu den harten Massnahmen gegen die meisten Deutschen in der
tschechoslowakischen Republik geführt haben - insbesondere, dass die
absolute Mehrheit der deutschsprachigen Bevölkerung Hitlers Politik keinen
Widerstand entgegensetzte, sondern sie vielmehr (mit unterschiedlichem
persönlichem Engagement) unterstützte.
"Nur den Wunsch des Anschlusses gehabt"
Bei seiner Vernehmung in der tschechoslowakischen Untersuchungshaft
(Anfang 1946) hat der ehemalige "Staatssekretär beim Reichsprotektor für
Böhmen und Mähren", Karl Hermann Frank, diese Zustimmung rückblickend wie
folgt beschriebent: "Der grösste Teil des Sudetendeutschtums war seit der
Machtergreifung durch Hitler eigentlich im Dienste des Deutschen Reiches
gestanden und hatte nur den Wunsch gehabt, den Anschluss an das Deutsche
Reich zu erreichen. Alles, was Adolf Hitler und die nationalsozialistische
Regierung tat, wurde kritiklos gutgeheissen und jeder politischer Schritt
Hitlers wurde mit Befriedigung und sogar mit Jubel zur Kenntnis genommen.
Insbesondere als sich Hitler mit den auslandsdeutschen Fragen befasste und
in seinen Reden das Grenzlandsdeutschtum erwähnte, wurde das
Sudetendeutschtum immer mehr und mehr vom Nationalsozialismus erfasst und
sah in ihm schlechthin die Erlösung. (...) Mit fortschreitenden Erfolgen
Hitlers wuchs die politische Irredenta im Sudetendeutschtum immer mehr und
mehr und die Folge war, dass fast die ganze Volksgruppe nur noch vom
Anschluss an das Reich erfüllt war und alles ablehnte, was ein Verbleiben
im tschechoslowakischen Staatsverband möglich gemacht hätte. (...) Es kam
dann auf allen Gebieten, militärisch, wirtschaftlich, politisch zu
Verratshandlungen an der tschechoslowakischen Republik, sodass man davon
sprechen kann, dass die Mehrzahl des Sudetendeutschtums es als Pflicht
betrachtete, den tschechoslowakischen Staat zu schädigen und dem Deutschen
Reiche zu dienen. Die Führung der Sdp (Sudetendeutschen Partei, Anm.) hat
neben ihrer offiziellen Politik solche Bestrebungen geduldet und nichts
dagegen unternommen (...) Auf aussenpolitischem Gebiete hat die SdP auf den
Anschluss an das Reich hingearbeitet und hat nichts dafür getan, das
Ausland von der Möglichkeit eines friedlichen Zusammenlebens oder eines
Ausgleiches zu überzeugen. Im Gegenteil [:] der Partei zugängliche
Auslandskreise wurden dahingehend informiert, dass ein Ausgleich und ein
Zusammenleben in der CSR nicht mehr möglich ist und dass das
Sudetendeutschtum den Anschluss an das Reich wolle"(1).
Was der NS-Statthalter hier in der Rückschau feststellt, ist die Tatsache,
dass sich die grosse Mehrheit der Sudetendeutschen täuschen liess bzw.
selbst getäuscht hat über die Verbrechen, in die sie verwickelt wurden.
"Die Umvolkung der tschechischen Gebiete"
Die Einverleibung in bzw. Anbindung an das "Grossdeutsche Reich" hatten die
schrittweise und systematische Ausrottung der jüdischen Nation sowie den
vollständigen Raub ihres Eigentums zufolge. Hierbei wurden 80.000 Menschen
ermordet, darunter 15.000 Kinder (2). Dem "Anschluss des Sudetengaus" und
der Errichtung des "Protektorats Böhmen-Mähren" folgten die schrittweise
Aus- bzw. Umsiedlung der tschechischen Bevölkerungsteile und der Raub
ihres Eigentums. Gleichzeitig wurden sukzessive deutschsprachige
Kolonisten neuangesiedelt. Der Bericht an das Nürnberger Tribunal stellt
darüber hinaus fest, dass im Endergebnis der systematischen Demontagen
ungefähr die Hälfte des nationalen Reichtums geraubt wurde (3). Zum andern
hatte die Anschluss- bzw. Okkupationspolitik die Verschleppung von rund
350.000 Bürgern in KZ zur Folge, wo zusätzlich zu den ermordeten jüdischen
Mitbürgern noch weitere 155.000 Männer, Frauen und Kinder umkamen. Mehrere
tausend Menschen wurden in den Gestapo-Gefängnissen zu Tode gequält, durch
Standgerichtete hingerichtet und verloren ihr Leben bei Massakern an
ganzen Ortschaftsbevölkerungen - wie in Lidice und Lezaky (4).
Auf mittlere bis längere Sicht war die "Eindeutschung" ("Umvolkung") bzw.
Ausrottung der gesamten tschechischen Nation geplant. In den Denkschriften
der Leitung des "Protektorats Böhmen-Mähren" aus dem August 1940 zur
Zielsetzung der "Eingliederung" dieses Gebiets ins Reich bzw. zur
Ansiedlung von Deutschen in diesem Gebiet, sowie zur Lösung des
"Tschechen-Problems" - wird diese Zwecksetzung unter dem Begriff
"Germanisierung" näher bestimmt:
"Eine solche Germanisierung sieht vor: 1.) die Umvolkung der rassisch
geeigneten Tschechen; 2.) die Aussiedlung von rassisch unverdaulichen
Tschechen und der reichsfeindlichen Intelligenzschicht bezw.
Sonderbehandlung dieser und aller destruktiven Elemente; 3.) die
Neubesiedlung dadurch freigewordenen Raumes mit frischem deutschem Blut."
(5). Diese Zwecksetzung wurde von Hitler ausdrücklich gutgeheissen und als
Leitlinie der Okkupationspolitik bestimmt.
Darüberhinaus zeichnete sich die NS-Politik auf dem Territorium der CSR
durch eine Vielzahl von Greueltaten aus: Diese reichen von den Massakern
an der Bevölkerung einzelner Ortschaften bis zu jenen menschlichen
"Schutzschilden", die Einheiten der Waffen-SS bei der Bekämpfung des
Prager Aufstands (Anfang Mai 1945) vor ihren Panzern zusammentrieb. In
diesem Zusammenhang müssen auch die vielen Todesmärsche von KZ-Häftlingen
genannt werden, die die SS 1944/45 (vor der drohenden Befreiung durch die
Truppen der Antihitlerkoalition) auf verschiedenen Routen durch das
tschechische Gebiet (v. a. nach Mauthausen) durchgeführt hat. Hierbei kam
es zu ständigen Greueltaten (6). Diese Verbrechen haben ebenfalls
beigetragen zur Zerstörung des Zusammenlebens zwischen dem
deutschsprachigen und dem tschechischsprachigen Teil dieser Gesellschaft.
"Auf Hitlers Karte gesetzt - zu Grunde gegangen"
Vor dem Hintergrund der NS-Politik gegenüber der jüdischen und der
tschechischen Nation war es von entscheidender Bedeutung, ob sich ein
nachhaltiger Widerstand gegen diese Politik innerhalb der
deutschsprachigen Bevölkerung herausbildet. Die tschechische Seite (im
Exil wie auch im Widerstand) ging zunächst noch davon aus, dass die
Deutschen in einer erneuerten Tschechischen Republik ein gleichberechtiger
Faktor sein müssen. Im Zuge der ersten KZ-Deportationen bzw. Hinrichtungen
nach der Okkupation wurde die deutsche Seite immer mehr zu einem
Gefahrenmoment im eigenen Land: Immerhin konnte die tschechische Seite
schwerlich übersehen, dass diese NS-Politik in erheblichem Masse auf
sudetendeutsche Zustimmung und Mitarbeit abgestützt war. Hier hat die
Debatte um die Aussiedlung der Deutschen aus der CSR ihren Ausgangspunkt.
Die KP/CSR hat sich bis Ende 1943 gegen eine weitreichende Aussiedlung
ausgesprochen; sie plädierte für eine Differenzierung und mochte lediglich
der Aussiedlung von aktiven Nazis zustimmen. Auch danach ist sie weiterhin
für eine Lösung des Problems im Rahmen des Antifaschismus eingetreten.
Zusammen mit linken deutschen Antifaschisten ging sie nach wie vor davon
aus, dass die meisten "Sudetendeutschen" sich schliesslich doch vom
Nationalsozialismus abwenden würden: Der "Sudetendeutsche
Freiheitssender", der seit dem 10. November 1941 aus der Sowjetunion
Rundfunksendungen aussstrahlte, hat diesen Teil der Bevölkerung beständig
zur Solidarität mit dem tschechischsprachigen Teil aufgefordert. In der
letzten Sendung vom 15. Mai 1945 wurde insofern festgestellt: "Erst in den
nächsten Monaten wird sich auch der letzte Deutsche in der
Tschechoslowakischen Republik klar vergegenwärtigen, was er alles damit
verloren hat, dass er den Henlein und seine Bande unterstützte..."(7).
Auch wenn zugestanden werden kann, dass es für den einzelnen
Sudetendeutschen sehr schwierig war, die Methoden bzw. Zwecke zu
durchschauen, für welche die Staatspolitik des "Dritten Reichs" ihn
benutzte: Was unbedingt zugestanden werden muss, ist, dass für die
tschechische Bevölkerung ein weiteres friedliches Zusammenleben mit der
deutschsprachigen Seite unmöglich geworden war. Die Grundlage für solch
ein Zusammenleben war restlos zerstört worden - von der deutschen Seite.
Insofern hat F. Jesser, der bekannte Vertreter des sudetendeutschen
"nationalen Sozialismus" das Schicksal der Sudetendeutschen nach dem Krieg
prägnant so formuliert: "Wir Sudetendeutschen haben auf Hitlers Karte
gesetzt und sind dabei zugrunde gegangen!"
Emil Hruska (CR) , Hunno Hochberger (BRD)
Quellen:
(1)Dokumentation ['Acta Occupationis Bohemiae et Moraviae']: "Die
Deutschen in der Tschechoslowakei 1933 - 1947. Dokumentensammlung";
zusammengestellt von Vaclav Kral - Prag 1964; S. 54 (Dok. Nr.2)
(2) Natalia Berger (Herausgegeber) /"Wo Kulturen sich begegnen. Die
Geschichte der tschechoslowakischen Juden" - Forschungsbericht; Verlag
Mlada fronta - Prag 1992; S. 162
(3) Der Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen
Militärgerichtshof - N&¨;rnberg, 14. November 1945 - 1. Oktober 1946;
Amtlicher Text - Deutsche Ausgabe. Dokument 998-PS (Amtlicher
tschechoslowakischer Bericht über deutsche Verbrechen gegen die
Tschechoslowakei - [Beweisstück US-91]), abgefasst in Englisch (German
Crimes against Czechoslovakia) - abgedruckt in : Urkunden und anderes
Beweismaterial, Bd. XXVI, S. 429-522
(4) Dokumentation: "Deutschland und die Tschechoslowakei 1918 - 1945.
Dokumente über die deutsche Politik", zusammengestellt von Koloman Gajan
u. Robert Kvacek, Prag 1965; S. 41
(5) Dokument 3859 PS; siehe unter (3): (abgedruckt in: Urkunden und
anderes Beweismaterial, Bd XXXIII - S. 252ff.)
(6) Martin Gilbert / "Endlösung. Die Vertreibung und Vernichtung der
Juden. Ein Atlas" - engl Orig. Ausgabe 1982, London; deutsche Übers. 1982
/überarbeitete Neuausgabe Hamburg 1995; S.204ff.
(7) Bartos, J.,"Okupovane pohranici a ceske obyvatelstvo 1938-1945"; Praha
1978; S. 68
(aus dem widerst@nd!MUND vom 7.9.2000) |
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