"Trauer
als echtes Gefühl ist nach einem halben Jahrhundert nicht mehr möglich, ihr
Simulakrum eine moralische Ausbeutung der Toten. Wie die Dinge liegen, wäre
Vergessen nicht nur ein Gebot der Klugheit, sondern auch ein Akt der Redlichkeit;
und es wäre eine Geste der Pietät. Schlimme Folgen hätte es keine, nur vielleicht
für das Geschäft. Die Grenze zwischen Warnung und Werbung ist hauchdünn . .
."
Die
Irrtümer der Gedenkpolitik
Wider die Rede von der "Verdrängung der Nazizeit" - Ein Plädoyer
für das Vergessen von Rudolf Burger.
Eugen
Kogon, der selbst von 1936 bis 1945 im Konzentrationslager Buchenwald inhaftiert
gewesen war, kam in der ersten Nummer der von ihm mitbegründeten Frankfurter
Hefte (April 1946) zu folgendem Urteil:
"Noch
während es halb betäubt um die erste Besinnung rang, stürzte ein Chor von anklagenden
Stimmen des Abscheus und der Erbitterung über das deutsche Volk her. Es bekam
nichts anderes zu hören als den tausendfachen Schrei: Ihr, ihr allein seid schuld!
Ihr Deutschen seid schuldig! Da verwirrte sich das Herz des Volkes, in vielen
verhärtete es sich. Wegen des argen Geschreis um sie und wegen der eigenen Blindheit
wollten sie vom Insichgehen nichts mehr hören. Die Stimme des Gewissens ist
nicht wach geworden ... Die Kräfte der Besinnung im Deutschtum zu wecken, war
die Aufgabe einer weitreichenden Realpolitik der Alliierten. Sie fasste sie
in dem Programm der ,re-education' zusammen. Und sie wurde eingeleitet durch
die ,These von der deutschen Kollektivschuld'. Der Anklage-,Schock', dass sie
alle mitschuldig seien, sollte die Deutschen zur Erkenntnis der wahren Ursachen
ihrer Niederlage bringen. Man kann heute, fast ein Jahr nach Verkündigung der
These, nur sagen, dass sie ihren Zweck verfehlt hat ... Die ,Schock'-Pädagogik
hat nicht die Kräfte des deutschen Gewissens geweckt, sondern die Kräfte der
Abwehr gegen die Beschuldigung, für die nationalsozialistischen Schandtaten
in Bausch und Bogen mitverantwortlich zu sein. Das Ergebnis ist ein Fiasko."
Seither ist mehr als ein halbes Jahrhundert
vergangen, neue Generationen sind herangewachsen, die mit dem Geschehen von
damals absolut nichts mehr zu tun haben. Wenn die älteren unter den Nachgeborenen
noch drückende politische Erinnerungen haben, dann solche an die Zeit des Kalten
Krieges, den sie als Kinder und Jugendliche unter akuter atomarer Bedrohung
durchlebten. Aber auch diese Zeit ist vorbei und sagt den Jüngeren emotional
nichts mehr.
Selbst der Kalte Krieg ist heute schon weitgehend
vergessen, mit all seinen Krisen und Peripetien, in denen buchstäblich die Existenz
der Gattung auf dem Spiel stand. Wer weiß heute noch, dass damals "Megadeath"
eine strategische Maßeinheit war und "Bonus kill" ein Effizienzkriterium
- und da redet man von "Verdrängung der Nazizeit"?
Tatsächlich gehören die Nachfolgestaaten
des Dritten Reichs heute zu den historisch aufgeklärtesten und politisch stabilsten
Demokratien Europas. Das Fiasko, das Kogon 1946 beklagte, war also nur das einer
naiven Pädagogik, real war es keines, der "Wiederaufbau" war nicht,
wie lange und von vielen befürchtet, der Ersatz für "Vergangenheitsbewältigung",
sondern diese selber. Eine andere war und ist praktisch auch nicht möglich,
Völker haben kein Gewissen.
Und sie haben deshalb keines, weil man von
ihnen als Subjekten nur tel quasi reden kann und es daher kein kollektives "Über-Ich"
und kein "kollektives Unbewusstsein" gibt, an denen die Rede von einem
kollektiven Schock oder von einer Kollektivschuld hängt, die in einem tiefenpsychologischen
Sinn "aufgearbeitet" werden könnten. Selbstverständlich wurde die
Nazizeit "aufgearbeitet" im historiographischen Sinn, intensiver und
kritischer wohl als jede andere Epoche der Geschichte, aber mit einem kathartischen
Prozess kollektiver Schuldverarbeitung, die nach bald sechzig Jahren ohnehin
Züge einer "unendlichen Analyse" (Freud) trüge, hat das gar nichts
zu tun. Historiographische Desiderata freilich gibt es immer, auch aus der Geschichte
der Punischen Kriege.
"Vergangenheitsbewältigung" im
sozialpsychologischen Sinn ist ein empirisch leerer Begriff, das gilt für politische
Kollektive allgemein, und also auch für Österreich, wo der Vorwurf ihres Ausbleibens
heute noch lauter erhoben wird als in Deutschland, das zumindest in diesem Punkt
hierzulande als Vorbild hingestellt wird; und es gilt unabhängig davon, wie
man die Frage des "Anschlusses" beurteilt.
Aus politischen Gründen blieb Österreich der Vorwurf
einer Kollektivschuld erspart, doch ist aus den gleichen Gründen die österreichische
Vergangenheitspolitik komplexer und enthält eine ironische Pointe: Hier wurde
die Geschichte, entgegen dem üblichen Klischee, nicht einmal in einem rhetorisch-plakativen
Sinn "verdrängt", sondern sie wurde legitimatorisch benützt!
Und das ist auch durchaus verständlich, denn
es war schließlich die vordringlichste Aufgabe der politischen Eliten nach 1945,
eine spezifisch österreichische Identitätsgeschichte in Differenz zur deutschen
historiographisch überhaupt erst zu schaffen und den Glauben an sie massenpädagogisch
durchzusetzen; eine auf den Staat bezogene historische Gemeinschaftsideologie
und damit eine österreichische Nation als "kollektives Bewusstsein"
theoretisch zu formieren, das sich erst nach der Annexion und während des Krieges
emotiv gebildet hat.
Weit davon entfernt, verschwiegen oder "verdrängt"
worden zu sein, wurden ganz im Gegenteil die Nazizeit und ihre Verbrechen in
den ersten Jahren der Zweiten Republik von offizieller Seite massiv thematisiert,
um durch deren politische und moralische Negation eine Staatsnation zu konstituieren,
die vor 1938 im Bewusstsein der Bevölkerung noch gar nicht existiert hatte.
Was es allerdings gab, war eine überproportionale Zahl von Nazitätern, die aber
wurden in den frühen Jahren der Zweiten Republik, deren erste Regierung zu zwei
Dritteln aus ehemaligen KZ-Häftlingen bestand, auch massiv verfolgt.
Hier fehlt also schon der nationalideologische
Ansatzpunkt für eine Kollektivschuldthese, deren theoretische Legitimation bezeichnenderweise
von C. G. Jung, also von einem Autor stammt, dessen völkische Tiefenpsychologie
ihn 1934 über das "kostbare Geheimnis des germanischen Menschen, seinen
schöpferisch-ahnungsvollen Seelengrund" hatte schwafeln lassen.
Als das Blatt sich gewendet hatte und nach
1945 dieses "kostbare Geheimnis" in Form von Leichenbergen vor aller
Augen lag, lehnte er, im Rahmen seiner Lehre durchaus konsequent, "jenen
beliebten gesinnungsmäßigen Unterschied zwischen Nazis und Gegnern des Regimes"
ab, denn alle seien "bewusst oder unbewusst, aktiv oder passiv, an den
Gräueln beteiligt gewesen". Und Jung fuhr fort: "Die Tatsache der
Kollektivschuld ist ... für den Psychologen eine Tatsache, und es wird eine
der schwierigsten Aufgaben der Therapie sei, die Deutschen zur Anerkennung dieser
Schuld zu bringen!"
Das nationaltherapeutische Ideologem "Vergangenheitsbewältigung"
hat also seinen Ursprung in genau jener völkischen Denkweise, die mit dem Nazismus
zur Kritik steht. Es ist der Jungsche Obskurantimus, welcher der Rede von der
"Verdrängung der Nazizeit" zugrunde liegt, denn nach Freud hätten
allenfalls die unmittelbaren Opfer als Individuen traumatisiert sein können,
keineswegs die Täter. Ein Schuldtrauma ist empirisch nicht nachweisbar und seine
hypothetische Annahme vollkommen unplausibel, ganz abgesehen davon, dass dieses,
wenn überhaupt, nur den individuellen Tätern selbst zugeschrieben werden könnte;
es über eine transgenerative Volksseele der dritten Nachfolgegeneration zuzumuten
und als Sujet einer "Aufarbeitung" anzuempfehlen, ist vollends absurd.
Eine Erbschuld ist in Freuds Theorie gar
nicht formulierbar, und selbst wenn man dieser als Placebo einen gewissen therapeutischen
Wert für das neurotische Individuum zuerkennt, ist sie unbrauchbar zur Erklärung
der diskursiven Dauerkonjunktur der "Nazizeit": Diese ist undenkbar
als "Wiederkehr des Verdrängten", weil es aus kategorialen wie aus
empirischen Gründen keine Verdrängung gibt. Das Gerede ist daher keine analytische
Kur mit kathartischer Wirkung, sondern eine politische Erpressungsstrategie
mit moralischen Mitteln.
Tatsächlich hat die dauerhafte Memorierung
von Großverbrechen seit unvordenklichen Zeiten Folgeverbrechen nicht verhindert,
sondern diese im Gegenteil oft genug hervorgerufen und legitimiert: Dass die
Erinnerung an das Böse vor dessen Wiederholung schützt, ist also eine höchst
fragwürdige These, auf historische Erfahrung stützen kann sie sich nicht.
Und doch ist die Formel in verschiedenen
Fassungen gebetsmühlenartig wiederholt, und ihre Kritik kommt einem moralischen
Tabubruch gleich. "Wer die Geschichte vergisst, ist dazu verurteilt, sie
zu wiederholen" - dieser Satz hat fast schon die Würde eines Axioms, und
er nimmt die Gestalt eines kategorischen Imperativs zum erinnernden Gedenken
an, wenn es um die monströsen Untaten des Nationalsozialismus geht. Jeder, der
ihn bestreitet oder auch nur in Zweifel zieht, setzt sich dem Verdacht aus,
die Verbrechen zu verniedlichen und ihrer Wiederholung Vorschub zu leisten.
© DER STANDARD, 09. Juni 2001